"Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt." (Khalil Gibran)


Unser Wald ist Lebensqualität und Naturerlebnis

Die Gemeinden Hünfelden und Hünstetten bieten ihren Einwohnern eine gute Infrastruktur und gleichzeitig eine ländliche Umgebung mit relativ intakter Natur - das ist zwar nicht in Geld zu messen, aber unbezahlbar!

Unsere Gemeinden sind Wohnort für viele Menschen, die im Rhein-Main-Gebiet arbeiten. Als Ausgleich für Arbeitsstress und lange Fahrtzeiten nutzen sie gerne den Erholungswert unserer heimischen Natur.


Familien mit Kindern schätzen unseren Wald zur Radtour am Wochenende und zum Erleben von Natur und heimischer Tierwelt.

Wer sich sportlich betätigen möchte, kann im Wald spazieren gehen, walken, joggen oder Rad fahren und dabei in Ruhe entspannen.
 



Auszug aus dem Bundeswaldgesetz

§ 1 Gesetzeszweck
Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

§ 9 Erhaltung des Waldes
(1) Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.