Fazit
Auch ein Entscheidungsträger, der sich von diesen Experten beraten lässt, um unseren Wald oder landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung zu stellen, kann die physikalischen Gesetze nicht aushebeln.
Bevor durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes aus einer Waldfläche eine Windkraftindustrieanlage gemacht wird, sollten Entscheidungsträger bedenken
dass durch das Abholzen unseres Waldes nicht der Umwelt geholfen wird
dass dafür kein AKW abgeschaltet werden wird
dass sich der CO2-Ausstoß nicht verringert.
Das einzige Argument, für eine Umzonung zu stimmen, ist das Geld, welches regelmäßig in der Gemeindekasse klingelt – ein ganz kleiner Betrag von dem, was dadurch verdient wird.
„Nach einhelliger Auskunft mehrerer Bürgerinitiativen ist für die WKA-Betreiber allein die Entscheidung zur Umzonung von Bedeutung – danach könnten sie agieren und wir nur noch zuschauen! – so wie gerade im Naturpark Bergstraße/Odenwald geschehen: Die Gemeinde hatte nur zwei kleinere Anlagen genehmigt, um sich ein Bild über die Auswirkungen zu machen. Sie verlor gerade einen Prozess, und der WKA-Betreiber darf jetzt zusätzlich neue 179 m hohe Windräder aufstellen.“ (Anwaltskanzlei Armin Brauns).
„Eine winzige Ergänzung im § 35 des Baugesetzbuches, die Abgeordnete aller Parteien 1996 geräuschlos durch den Bundestag schleusten, hat das Landschaftsbild nachhaltig verändert und räumt den ‚Windmüllern’ Vorrechte ein: sie dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften bauen. Im Klartext: eine 180 m hohe WKA ist im Grundsatz eher zu genehmigen als ein Kiosk am Badesee!
Bei vielen Kommunen haben sich inzwischen die Einstellungen geändert. Gegen die Interessen der Investoren stehen viele Teile der betroffenen Bevölkerung. Das Klima ist vergiftet. Zwischen beiden Seiten agieren die Kommunen, oft hilflos und überfordert. Die Geister, die sie riefen, werden sie nun nicht mehr los! Selbst wenn sie es wollten, haben sie kaum noch Chancen, die Bauanträge der Investoren abzuwehren. Die ziehen sonst umgehend mit milliardenschweren Schadensersatzforderungen vor Gericht – und bekommen in der Regel auch noch Recht.“ („Die große Luftnummer“).
Das sollte sich
jeder Entscheidungsträger ansehen:
Recherchiert und zusammengestellt
von Axel Kühnert, Kirberg (gelernter Elektromaschinen- und
Transformatorenbauer, Dipl. Ing. Elektrotechnik); Stand: 04.02.2010.